Schulordnung 1. Ich gehe rücksichtsvoll und freundlich mit allen Menschen um. 2. Ich muss auf dem Schulweg besonders gut aufpassen. Ich achte auf die anderen Fußgänger und Radfahrer. 3. Den Fahrradabstellplatz betrete ich nur bei Ankunft und Abfahrt. 4. Beim Klingeln stelle ich mich vor dem Gebäude auf, in dem der Unterricht stattfindet und gehe nur mit der Lehrkraft hinein. 5. In den Gebäuden verhalte ich mich leise. 6. Schulhaus und Schuleigentum behandle ich sorgfältig. 7. In den Klassenräumen trenne ich den Müll und werfe ihn in die vorgesehenen Behälter. 8. Ich achte darauf, dass die Toiletten sauber bleiben. 9. Ich beachte die Pausenregeln.10. Wir gefährden uns nicht mit Schneebällen, Stöcken oder Steinen. Sie bleiben auf dem Boden. 11. Haustiere sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.12. Das Parken und Absetzen/ Abholen der Kinder ist nur außerhalb des Schulgeländes gestattet.13. Wir bringen keine elektronischen Geräte (z.B. Handys, Smartwatches) mit in die Schule.Urlaub von der SchuleGrundsätzlich ist jeder Schüler nach § 56 des Hessischen Schulordnungsgesetzes zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Nur bei sehr gewichtigen Gründen kann Urlaub beantragt werden. Hier alle Infos und ein Formular zum Donwnload für einen solchen URLAUBSANTRAG.