Büchertalschule, Mittelbucher Straße 60, 63477 Wachenbuchen Grafische Umsetzung: www.nc-design.de
Grundschule des Main-Kinzig-Kreises Mittelbucher Straße 60 63477 Maintal-Wachenbuchen Telefon 06181-72310
Notbetreuung Maintal, den 21.03.2020 Notfallbetreuung der Büchertalschule - ergänzende Informationen vom 20.03.2020 aus der Hessischen Staatskanzlei Liebe Eltern der Büchertalschule, in Bezug auf die Aussetzung des regulären Schulbetriebs gibt es wieder eine neue Entwicklung. Die Hessische Landesregierung hat gestern in einer Sonder- Kabinettssitzung weitere Schritte im Kampf gegen das Corona Virus veranlasst. Im letzten Schreiben habe ich Sie darüber informiert, dass der Kreis der Funktionsträger deutlich ausgeweitet worden ist. NEU: „Ab sofort ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft der Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.“ Siehe hierzu unter: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesre gierung-beschliesst-weitere-massnahmen-gegen-das- corona-virus . Außerdem wurden weitere Berufsgruppen zugelassen: - Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind Wenn Sie einer der genannten Berufsgruppen angehören und keine anderweitige Möglichkeit haben, Ihr Kind in den kommenden Wochen zuhause zu betreuen, melden Sie sich bitte umgehend (spätestens bis Sonntag, den 22.03.2020, 18 Uhr) per Mail an poststelle.buechertal@schule.mkk.de. Bitte legen Sie uns zudem eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor. Die nötigen Vordrucke finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage. Wichtig ist die Angabe der benötigten Zeiten. Die Schule bietet eine Notfallbetreuung von 8-13 Uhr an, die Betreuung davor und danach. Bitte prüfen Sie auch unter der neuen Sachlage dennoch dringend, ob Sie die Notfallbetreuung nicht im privaten Kontext organisieren können, da das Ansteckungsrisiko in größeren Gruppen ungleich höher ist. Weiterhin gilt: Die Notfallbetreuung gilt nicht, wenn die Kinder a) Krankheitssymptome aufweisen, b) in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder c) sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind. Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, die Notfallgruppen möglichst klein zu halten, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bitte scheuen Sie sich daher nicht, bei auftretenden Schwierigkeiten oder Befürchtungen in den Kontakt mit den Elternbeiräten und der Schulleitung zu treten und gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen. Das hat bisher sehr gut funktioniert. Bleiben Sie gesund! Gesa Lückhoff und Judith Kirschig Datei zum Download: Bestätigung für Erziehungsberechtigte
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